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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für sämtliche Dienstleistungen und Vertragsverhältnisse zwischen DronTech und ihren Auftraggebern.

Inhalt
  1. Geltungsbereich
  2. Angebot & Vertragsabschluss
  3. Preise & Zahlungsbedingungen
  4. Durchführung von Drohnenflügen
  5. Wetterbedingungen
  6. Luftraum & Bewilligungen
  7. Mitwirkungspflichten
  8. Thermografie & Inspektionen
  9. Photogrammetrie & 3D-Modelle
  10. Foto-, Video- & FPV-Aufnahmen
  11. Urheberrecht & Nutzungsrechte
  12. Persönlichkeitsrechte & Datenschutz
  13. Speicherung & Übergabe von Daten
  14. Termine & Verzögerungen
  15. Stornierung durch den Auftraggeber
  16. Abbruch eines Einsatzes
  17. Haftung
  18. Technische Störungen & höhere Gewalt
  19. Mängel & Beanstandungen
  20. Vertraulichkeit
  21. Änderungen der AGB
  22. Salvatorische Klausel
  23. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Stand: August 2026
Anbieter
DronTech.ch
Inhaber
Dariusz Miloszewicz
E-Mail
kontakt@drontech.ch
Telefon
+41 799 327 952
01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Angebote und Vertragsverhältnisse zwischen DronTech.ch, nachfolgend „DronTech" genannt, und seinen Auftraggebern.

DronTech erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen:

  • Drohneninspektionen
  • Thermografie und thermografische Aufnahmen
  • Photogrammetrie
  • Luftbildaufnahmen
  • Erstellung von 3D-Modellen und digitalen Geländedaten
  • FPV-, Foto- und Videoaufnahmen
  • technische Dokumentation mittels Drohnen
  • Inspektion von Gebäuden, Anlagen, Photovoltaikanlagen und technischen Infrastrukturen
  • Inspektion von Windenergieanlagen
  • sowie weitere individuell vereinbarte Drohnendienstleistungen

Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich zwischen DronTech und dem Auftraggeber vereinbart wurden.

02

Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von DronTech sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot schriftlich, elektronisch oder in anderer nachweisbarer Form bestätigt und DronTech den Auftrag annimmt.

Art, Umfang, Ort und Zweck der Dienstleistung werden im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag festgelegt.

Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags können zusätzliche Kosten verursachen.

03

Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken (CHF).

Zusätzliche Aufwendungen, die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht vorhersehbar waren, insbesondere zusätzliche Anfahrten, behördliche Bewilligungen, besondere Sicherheitsmassnahmen oder vom Auftraggeber verlangte Zusatzleistungen, können separat verrechnet werden.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug ist DronTech berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung offener Forderungen auszusetzen.

04

Durchführung von Drohnenflügen

Die Durchführung eines Drohnenfluges steht jederzeit unter dem Vorbehalt der technischen, meteorologischen und rechtlichen Durchführbarkeit.

DronTech entscheidet als verantwortlicher Betreiber bzw. Pilot, ob ein Flug unter den gegebenen Umständen sicher und gesetzeskonform durchgeführt werden kann.

Der Auftraggeber kann DronTech nicht verpflichten, einen Flug durchzuführen, wenn nach Einschätzung des Piloten Sicherheitsrisiken bestehen oder gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften entgegenstehen.

Die Sicherheit von Personen, Tieren, Sachen und des Luftverkehrs hat Vorrang vor der Durchführung eines Auftrags.

05

Wetterbedingungen

Drohnenflüge sind von geeigneten Wetterbedingungen abhängig. Insbesondere starker Wind, Regen, Schnee, Nebel, Gewitter, extreme Temperaturen, schlechte Sicht oder andere ungünstige meteorologische Bedingungen können eine Durchführung verhindern oder beeinträchtigen.

Kann ein Auftrag aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Eine wetterbedingte Verschiebung gilt grundsätzlich nicht als Nichterfüllung des Vertrags durch DronTech.

Bereits entstandene notwendige Aufwendungen, insbesondere Anfahrtskosten oder bereits erbrachte Vorbereitungsleistungen, können dem Auftraggeber verrechnet werden.

06

Luftraum, Bewilligungen und gesetzliche Einschränkungen

Drohnenflüge werden ausschliesslich im Rahmen der jeweils geltenden schweizerischen und gegebenenfalls anwendbaren europäischen Vorschriften durchgeführt.

Ein Auftrag kann insbesondere eingeschränkt, verschoben oder abgelehnt werden, wenn:

  • der vorgesehene Luftraum Beschränkungen unterliegt
  • eine behördliche Bewilligung erforderlich ist
  • erforderliche Bewilligungen nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden
  • temporäre Flugbeschränkungen bestehen
  • Sicherheitsanforderungen nicht eingehalten werden können
  • Grundstücks- oder Zugangsrechte fehlen
  • oder andere rechtliche Hindernisse bestehen

Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass DronTech Zugang zu den für die Durchführung erforderlichen Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen erhält.

07

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, DronTech alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Informationen über:

  • mögliche Gefahrenstellen
  • Hochspannungsanlagen
  • Antennen und Funkanlagen
  • bewegliche Maschinen
  • Personenverkehr
  • Tiere
  • sensible oder gesperrte Bereiche
  • Grundstücksgrenzen
  • Zutrittsbeschränkungen
  • sowie sonstige für einen sicheren Drohnenbetrieb relevante Umstände

Zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, die aufgrund fehlender oder falscher Informationen des Auftraggebers entstehen, können diesem in Rechnung gestellt werden.

08

Thermografie und technische Inspektionen

Thermografische Aufnahmen und andere mittels Drohne erhobene Inspektionsdaten stellen grundsätzlich eine technische Dokumentation des zum Aufnahmezeitpunkt festgestellten Zustands dar.

Die Ergebnisse ersetzen keine Begutachtung durch einen entsprechend qualifizierten Fachplaner, Ingenieur, Elektriker, Bauphysiker oder sonstigen Spezialisten, sofern eine solche fachliche Beurteilung erforderlich ist.

DronTech übernimmt keine Garantie dafür, dass durch eine Drohneninspektion sämtliche vorhandenen Schäden, Mängel oder technischen Defekte erkannt werden können.

Die Aussagekraft thermografischer Messungen kann insbesondere durch Wetterbedingungen, Sonneneinstrahlung, Wind, Temperaturunterschiede, Reflexionen, Materialeigenschaften und den Zeitpunkt der Messung beeinflusst werden.

09

Photogrammetrie und 3D-Modelle

Photogrammetrische Modelle, Punktwolken, Orthofotos, Höhenmodelle und sonstige digitale Produkte werden anhand der verfügbaren Bild-, Positions- und gegebenenfalls RTK-/GCP-Daten erstellt.

Die erreichbare Genauigkeit hängt unter anderem von Flugbedingungen, Gelände, Objektstruktur, Vegetation, Lichtverhältnissen, GNSS-Empfang und eingesetzter Messtechnik ab.

Sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Messgenauigkeit vertraglich vereinbart wurde, stellen die gelieferten Daten keine amtliche Vermessung dar. Für amtliche oder rechtlich verbindliche Vermessungszwecke sind entsprechend zugelassene Fachstellen beizuziehen.

10

Foto-, Video- und FPV-Aufnahmen

Bei Foto-, Video- und FPV-Aufträgen kann das endgültige Ergebnis unter anderem von Wetter, Lichtverhältnissen, örtlichen Gegebenheiten, Sicherheitsanforderungen und gesetzlichen Flugbeschränkungen beeinflusst werden.

Bestimmte Flugmanöver oder Aufnahmeperspektiven können vom Piloten abgelehnt werden, wenn deren Durchführung nicht sicher oder rechtlich zulässig ist.

11

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben die Urheberrechte an von DronTech erstellten Foto-, Video-, 3D- und sonstigen kreativen Inhalten bei DronTech.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das für den vereinbarten Zweck erforderliche Nutzungsrecht. Eine Weitergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf gegebenenfalls einer zusätzlichen Vereinbarung.

DronTech darf erstellte Aufnahmen und Projektergebnisse grundsätzlich zu eigenen Referenz- und Werbezwecken verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder ausdrücklich vereinbarte Vertraulichkeitsbestimmungen entgegenstehen.

Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Verwendung als Referenzprojekt ausgeschlossen werden.
12

Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

DronTech beachtet bei der Durchführung von Aufnahmen die anwendbaren schweizerischen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsbestimmungen.

Personen werden nach Möglichkeit nicht gezielt aufgenommen, sofern dies für den Auftrag nicht erforderlich ist. Ist für einen Auftrag die gezielte Aufnahme bestimmter Personen oder privater Bereiche erforderlich, ist vorab zu klären, ob entsprechende Einwilligungen oder sonstige rechtliche Voraussetzungen erforderlich sind.

Weitere Informationen über die Bearbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von DronTech.ch geregelt.

13

Speicherung und Übergabe von Daten

Die Art und Form der Datenübergabe richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag.

Aufgrund der teilweise erheblichen Datenmengen, insbesondere bei hochauflösenden Foto- und Videoaufnahmen, Punktwolken und 3D-Modellen, kann die Übergabe über elektronische Download-Dienste oder andere geeignete Datenträger erfolgen.

DronTech ist nicht verpflichtet, sämtliche Rohdaten dauerhaft zu archivieren, sofern keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftraggeber ist nach Übergabe der vereinbarten Daten für deren eigene Sicherung verantwortlich.

14

Termine und Verzögerungen

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.

Termine für Drohneneinsätze können jedoch insbesondere aufgrund von Wetterbedingungen, technischen Problemen, Luftraumbeschränkungen, behördlichen Entscheidungen oder anderen nicht von DronTech beeinflussbaren Umständen verschoben werden. In solchen Fällen wird nach Möglichkeit ein neuer Termin vereinbart.

15

Stornierung durch den Auftraggeber

Eine Stornierung eines bestätigten Auftrags ist DronTech möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Bereits erbrachte Leistungen, entstandene Kosten sowie speziell für den Auftrag getätigte Aufwendungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Bei kurzfristigen Stornierungen können angemessene Stornierungskosten vereinbart bzw. verrechnet werden, sofern dies im jeweiligen Angebot oder Auftrag vorgesehen ist.

16

Abbruch eines Einsatzes

DronTech ist berechtigt, einen bereits begonnenen Einsatz abzubrechen, wenn sich während der Durchführung Sicherheitsrisiken, technische Probleme, Wetterverschlechterungen, unvorhergesehene Personenansammlungen, Luftraumbeschränkungen oder sonstige Umstände ergeben, die einen sicheren oder gesetzeskonformen Weiterbetrieb nicht mehr ermöglichen.

Soweit möglich, wird der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.

17

Haftung

DronTech erbringt seine Dienstleistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Eine Haftung besteht im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Schäden aufgrund einer vom Auftraggeber vorgenommenen fehlerhaften Interpretation der gelieferten Daten ausgeschlossen.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit eine Haftung nach zwingendem schweizerischem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
18

Technische Störungen und höhere Gewalt

DronTech haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Leistungen, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, welche ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von DronTech liegen. Dazu können insbesondere gehören:

  • extreme Wetterereignisse
  • behördliche Flugverbote
  • kurzfristige Luftraumsperrungen
  • GNSS- oder Funkstörungen
  • Naturereignisse
  • Ausfälle kritischer Infrastruktur
  • sowie vergleichbare aussergewöhnliche Ereignisse

DronTech wird in solchen Fällen versuchen, gemeinsam mit dem Auftraggeber eine angemessene Ersatzlösung zu finden.

19

Mängel und Beanstandungen

Der Auftraggeber hat die gelieferten Leistungen und Daten nach Erhalt innerhalb angemessener Frist zu prüfen.

Beanstandungen sind DronTech möglichst zeitnah und unter nachvollziehbarer Beschreibung des beanstandeten Mangels mitzuteilen.

Bei berechtigten Beanstandungen erhält DronTech zunächst die Möglichkeit, den Mangel – soweit technisch und praktisch möglich – zu beheben oder die betreffende Leistung erneut zu erbringen.

20

Vertraulichkeit

DronTech behandelt vertrauliche Informationen des Auftraggebers mit angemessener Sorgfalt und gibt diese ohne rechtliche Grundlage oder Zustimmung des Auftraggebers nicht an unberechtigte Dritte weiter.

Für besonders vertrauliche Projekte können separate Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) abgeschlossen werden.

21

Änderungen der AGB

DronTech behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen.

Für einen konkreten Auftrag gilt grundsätzlich diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart bzw. einbezogen wurde.

22

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

23

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht.

Soweit gesetzlich zulässig, befindet sich der Gerichtsstand am Sitz von DronTech.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

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Führend in Drohneninspektionen und Filmproduktion. Wir liefern präzise Daten und unvergessliche Luftaufnahmen.

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